Nov
10
2011
Oft entsteht Ungerechtigkeit durch Unwissenheit. So auch in diesem Fall:
Ab 2013 gilt eine neue bundesweite Rundfunkgebührenordnung, in der festgelegt ist, wer wo GEZ-Gebühren zu zahlen hat und wo nicht. Grundsätzlich hieß es: Geräte auf Kleingärten sind von der Gebührenpflicht ausgenommen. Tatsächlich betrifft dies nun „Baumaßnahmen nach Paragraf 3 des Bundeskleingartengesetzes“ — was in vielen Fällen ostdeutsche Datschen und Lauben nicht als Kleingarten anerkennt und damit von der Gebührenbefreiung ausnimmt.
Warum das? In der Bundesrepublik waren Kleingärten schon lange auf eine Größe von 24 Quadratmeter beschränkt, in der DDR hingegen auf 40 Quadratmeter. Für die GEZ-Gebühr gilt aber nur die Obergrenze von 24 Quadratmetern — alle ostdeutschen Kleingärten, die nach klassisch-westdeutschem Verständnis zu groß sind, müssen daher zusätzliche GEZ-Gebühren zahlen.
Die genauen Einzelheiten bei thueringer-allgemeine.de.
Nachtrag 22.11.2011: Inzwischen gelten ostdeutsche Kleingärten auch als Kleingärten im Sinne der ARD.