Aug
26
2013
Vielleicht muss Godwin’s Law (Stasi-Edition) um den Wahlkampf-Modus ergänzt werden: Nach Angela Merkel und Gregor Gysi wird nun auch Peer Steinbrück eine ungebührliche DDR-Nähe unterstellt. Erhoben wurden die Vorwürfe durch „Die Welt“ — Steinbrück hat daraufhin seine Stasi-Akte auf seiner Website veröffentlicht.
Ist damit alles geklärt? „Harmlos, ja streckenweise banal“, urteilt die FAZ. „Brisantes enthält die veröffentlichte Stasi-Akte […] nicht“, schreibt die Taz. „Die Dokumente sind harmlos“, meint auch der Spiegel.
„Die Welt“ indes unterstreicht ihre Vorwürfe:
„Natürlich ist es brisant und berichtenswert, dass ein Mann, der in Kürze dieses Land regieren könnte, mit Klarnamen bei der Stasi erfasst war.“
Pass also auf, wie Geheimdienste über dich schreiben — es könnte auf dich zurückfallen. Und schließlich:
„Denn es handelt sich eben nicht um die Stasi-Akte Steinbrück – das ist ein Missverständnis, das zu Fehleinschätzungen führen kann. Weder die einst in Suhl angelegte IM-Vorlauf-Akte von „Nelke“ ist bislang gefunden worden noch eine Arbeits- oder Personalakte.“
Was könnte eine höhere Beweiskraft haben als eine Akte, die noch niemand gelesen hat? Den Vogel schießt allerdings das abschließende Statement des zuständigen Redakteurs Jan-Eric Peters ab:
„Ohne vollständige Akten ist auch eine vollständige Entlastung unmöglich.“
Komisch, irgendwie bin ich bislang immer davon ausgegangen, dass es in diesem Land eine Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils gibt. Aber das ist wohl außer Kraft gesetzt, wenn es um Stasi-Vorwürfe geht.