IKEA und arbeitende Häftlinge in Ost und West

Wer in diesen Tagen etwas über die Arbeit von Gefangenen in der DDR wissen möchten, kann viel erfahren: Sie haben für Ikea gearbeitet. Sie haben wahrscheinlich auch für Quelle und Klöckner gearbeitet. Und vielleicht auch für Schiesser, Neckermann, Underberg, Beiersdorf, Salamander und Thyssen-Krupp.

Was nicht angesprochen wird: Dass Häftlinge arbeiten müssen, ist nicht ungewöhnlich sondern üblich. In der Wikipedia heißt es dazu:

Anders als im (inzwischen abgeschafften) Zuchthaus, wo die Häftlinge mit Zwangsmitteln zur harten körperlichen Arbeit (z. B. Steinbrucharbeiten, Torf stechen) angehalten wurden, gibt es in einem Gefängnis keine Zwangsarbeit, die Gefangenen sind aber sehr wohl zur Arbeit verpflichtet: Arbeit ist ein zentrales Element des modernen Behandlungsvollzugs.

Tatsächlich wird momentan über eine Abschaffung der Arbeitspflicht in bundesdeutschen Haftanstalten debattiert. Dabei handelt es sich nicht nur um eigenproduzierte Waren, die beispielsweise im „Knastwerk No. 1“ der JVA Bremen angeboten werden. Hergestellt werden auch Waren für externe Auftraggeber. Fachbereichsleiter Schütz wird dazu in der taz zitiert:

„Jeder hat schon mal was gekauft, was im Knast gefertigt wurde.“

Genannt werden diese Unternehmen nicht. Insgesamt mache der niedersächsische Justizvollzug einen jährlichen Umsatz von 22 Millionen Euro in den Werken, heißt es weiter im Artikel. Die Gefangenen erhielten einen Tageslohn von 11 Euro. Und:

Die Gefängnisse […] müssen […] dafür sorgen, dass auch unwillige Gefangene ordentliche Produkte abliefern.

Vor einem Monat kritisierte zudem die deutsche Anti-Folter-Stelle die schlechten Bedingungen in mehreren Gefängnissen.

Wo verläuft also die Grenze zwischen der kritisierten Strafarbeit in Gefängnissen der DDR und der von der Öffentlichkeit ignorierten Pflichtarbeit in Gefängnissen der BRD? Katharina Spieß von Amnesty International sagt dazu:

Gefangene haben, ebenso wie Menschen in Freiheit, ein Recht, arbeiten zu können. Die Uno hat für die Arbeit von Gefangenen bereits 1977 Mindeststandards festgelegt. Danach darf es sich nicht um Zwangsarbeit handeln. Die Rechte in der Arbeit wie Arbeitssicherheit oder Einhaltung der Arbeitszeiten müssen gewährleistet werden. Auch muss der Gefangene für seine Arbeit angemessen bezahlt werden.

Sind 11 Euro pro Tag angemessen? Wie unterscheidet sich Arbeitspflicht von Zwangsarbeit? Passen Arbeitssicherheit und schlechte Haftbedingungen zusammen? Es scheint: Eigentlich sollte es darum gehen, ob Gefangenen prinzipiell Arbeit zuzumuten ist oder nicht. Denn wer gegen die aktuell thematisierte Zwangsarbeit in der DDR ist, müsste auch gegen Gefängnisarbeit in der BRD sein: Die vorgebrachten Differenzierungen sind in der alltäglichen Praxis nicht kontrollierbar. Insbesondere nicht von den Unternehmen, für die gearbeitet wird.

Zurück zu IKEA. Das Unternehmen verurteilt die Beschäftigung politischer Gefangener in der DDR und Kuba und lässt beim Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Untersuchungen anstellen. Keine Rede dagegen ist davon, dass Ikea mutmaßlich in den 1980er Jahren auch in BRD-Gefängnissen arbeiten ließ:

Und im Bremer Gefängnis Oslebshausen schreinerten Häftlinge die Rahmen von Sitzmöbeln der Typen Sommen und Furudal.

So steht es in „Die 11 Geheimnisse des IKEA-Erfolgs“, Seite 115, von Rüdiger Jungbluth. Die entsprechende Stelle ist in der Voransicht von amazon oder bei Google Books nachzulesen.

Auf meine Anfrage nach dem Wahrheitsgehalt dieses Vorwurfs hat die Ikea-Pressestelle nicht geantwortet.

Danke an Anna und Susanne für den Hinweis.

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