Ostdeutsche Heimkinder: Rente statt westdeutscher Fond

Viel wurde in den letzten Monaten und Jahren über Heimkinder gesprochen, meist waren damit Zustände in der Bundesrepublik vor dem Mauerfall gemeint. Doch auch in der DDR sorgten die Verhältnisse in den Jugendwerkhöfen für lebenslange Traumata. (Man beachte, dass n‑tv hier von „DDR-Heimkindern“ spricht — wird über den Westen gesprochen, ist natürlich nur von „Heimkindern“ die Rede.)

Um für die psychischen Schäden und Misshandlungen zu entschädigen, ist seit dem 01.01.2012 eine Regelung in Kraft, die allerdings nur für Menschen gilt, die in Westdeutschland zwischen 1949 bis 1975 betroffen waren. Um eine Regelung für die Betroffenen in Ostdeutschland wird noch gerungen. Vor allem geht es darum, dass die westdeutsche Fondlösung abgelehnt wird und stattdessen eine monatliche Rente gefordert wird. Möglich wäre dies durch eine Ausweitung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, in der Heimkinder ohnehin schon enthalten sind:  Damit würde es eine monatliche Opferrente von 250 Euro geben.

Es ist zu hoffen, dass es bald zu einer Regelung kommt, die allen ehemaligen Heimkindern zugute kommt, egal auf welcher Seite der Mauer sie aufgewachsen sind.

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