Ostdeutsche Heimkinder: Rente statt westdeutscher Fond

Viel wurde in den letzten Monaten und Jahren über Heimkinder gesprochen, meist waren damit Zustände in der Bundesrepublik vor dem Mauerfall gemeint. Doch auch in der DDR sorgten die Verhältnisse in den Jugendwerkhöfen für lebenslange Traumata. (Man beachte, dass n‑tv hier von „DDR-Heimkindern“ spricht — wird über den Westen gesprochen, ist natürlich nur von „Heimkindern“ die Rede.)

Um für die psychischen Schäden und Misshandlungen zu entschädigen, ist seit dem 01.01.2012 eine Regelung in Kraft, die allerdings nur für Menschen gilt, die in Westdeutschland zwischen 1949 bis 1975 betroffen waren. Um eine Regelung für die Betroffenen in Ostdeutschland wird noch gerungen. Vor allem geht es darum, dass die westdeutsche Fondlösung abgelehnt wird und stattdessen eine monatliche Rente gefordert wird. Möglich wäre dies durch eine Ausweitung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, in der Heimkinder ohnehin schon enthalten sind:  Damit würde es eine monatliche Opferrente von 250 Euro geben.

Es ist zu hoffen, dass es bald zu einer Regelung kommt, die allen ehemaligen Heimkindern zugute kommt, egal auf welcher Seite der Mauer sie aufgewachsen sind.

Bis sie dann gestorben sind: Niemand zuständig für Betriebsrente der DDR

Wer bei der Reichsbahn der DDR gearbeitet hat, hat keinen Anspruch auf eine Betriebsrente von der Deutschen Bahn. Diese Entscheidung hat am 18. Januar das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Grundsatzurteil gefällt.

Die Begründung: Da die betriebliche Altersversorgung der Reichsbahner_innen 1974 vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger der DDR übernommen worden sei, sei die Bahn die falsche Ansprechpartnerin. Das Problem ist nur: Die Sozialgerichte haben in der Vergangenheit die Ansprüche der Eisenbahner abgelehnt und an die Arbeitsgerichte verwiesen. Diese haben den Ball nun zurück gespielt, die Erfolgsaussicht für das Anliegen der 40.000 bis 80.000 Betroffenen im Rentenalter sieht schlecht aus.

Einen bitteren Beigeschmack erhält das Vorgehen durch eine Aussage des Bundesverfassungsgerichts: Die Ansprüche der Reichsbahner_innen sind nach der Wende nicht automatisch getilgt worden. Die Zahlungen stehen ihnen also zu, es findet sich nur niemand, der ihnen dieses Geld zahlen will.

Juristisch mag die Entscheidung des Arbeitsgerichts also einwandfrei sein — moralisch sendet sie aber völlig falsche Signale aus: Hier wird auf Zeit gespielt. Und: Selbst vertraglich geregelte Ansprüche aus der DDR-Zeit sind nichts wert, wenn sich niemand zuständig sieht.