Bis sie dann gestorben sind: Niemand zuständig für Betriebsrente der DDR

Wer bei der Reichsbahn der DDR gearbeitet hat, hat keinen Anspruch auf eine Betriebsrente von der Deutschen Bahn. Diese Entscheidung hat am 18. Januar das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Grundsatzurteil gefällt.

Die Begründung: Da die betriebliche Altersversorgung der Reichsbahner_innen 1974 vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger der DDR übernommen worden sei, sei die Bahn die falsche Ansprechpartnerin. Das Problem ist nur: Die Sozialgerichte haben in der Vergangenheit die Ansprüche der Eisenbahner abgelehnt und an die Arbeitsgerichte verwiesen. Diese haben den Ball nun zurück gespielt, die Erfolgsaussicht für das Anliegen der 40.000 bis 80.000 Betroffenen im Rentenalter sieht schlecht aus.

Einen bitteren Beigeschmack erhält das Vorgehen durch eine Aussage des Bundesverfassungsgerichts: Die Ansprüche der Reichsbahner_innen sind nach der Wende nicht automatisch getilgt worden. Die Zahlungen stehen ihnen also zu, es findet sich nur niemand, der ihnen dieses Geld zahlen will.

Juristisch mag die Entscheidung des Arbeitsgerichts also einwandfrei sein — moralisch sendet sie aber völlig falsche Signale aus: Hier wird auf Zeit gespielt. Und: Selbst vertraglich geregelte Ansprüche aus der DDR-Zeit sind nichts wert, wenn sich niemand zuständig sieht.

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