Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz legt unterschiedliche Maßstäbe beim Erhalt ihrer Gebäude an. So lässt sie in der Staatsbibliothek derzeit ausschließlich Räume modernisieren und restaurieren, die als „historisch“ gelten. Das heißt: Räume aus dem Originalbau von 1913 zählen dazu — Veränderungen, die in der DDR durchgeführt wurden, sind hingegen ausgeschlossen und müssen mit veralteter Ausstattung auskommen. Nikolaus Bernau schreibt dazu in der Berliner Zeitung:
Doch unter Denkmalschutz steht nicht ein wie auch immer gearteter „Original“-Bau, sondern der Ist-Zustand. Gerade die Berliner Denkmalpflege besteht sonst darauf, dass die historischen „Schichten“ eines Gebäudes erkennbar bleiben müssen.
Dass die Restaurationspolitik der Stiftung insgesamt auf den Ausschluss ostdeutscher Architektur abzielt, könne an verschiedenen Stellen beobachtet werden. Und Bernau macht darauf aufmerksam, dass dies für Bauten der westdeutschen Moderne nicht gelte:
West-Berliner Museums- und Bibliotheksgestaltungen aus der Nachkriegszeit werden nämlich, wenn sie nicht funktionslos wurden, durchaus gepflegt, von der Staatsbibliothek Hans Scharouns über die Neue Nationalgalerie Mies van der Rohes bis hin zum Kunstgewerbemuseum Rolf Gutbrodts.
Wie sieht eigentlich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz selbst ihre Aufgabe?
Der Reichtum der Stiftung verpflichtet zur gewissenhaften Bewahrung und Besitzsicherung. […] Welche Rolle Deutschland künftig kulturell spielt, wird davon abhängen, wie kompetent es intellektuell und institutionell mit seiner kulturellen Überlieferung umgeht.