Aktuelle DDR-Vergleiche #36: AfD-Verbot

Ein Kommentar in der Berliner Zeitung stellt die These auf, ein Verbot der AfD würde den deutschen Staat in Richtung einer „DDR 2.0“ führen. Diese Grundannahme ist nicht nur historisch verkürzt, sondern demokratiepolitisch fahrlässig. Denn wer demokratische Selbstverteidigung mit Diktatur verwechselt, verschiebt die Maßstäbe des politischen Diskurses – und trägt zur Delegitimierung unserer Institutionen bei.

Aber der Reihe nach.

Was steht eigentlich im Artikel?

Der Text von Klaus Bachmann mit dem Titel „Wenn der Staat die AfD verbieten würde, müsste er zu einer DDR 2.0 mutieren“ operiert mit einer klaren These:

„Ein Parteiverbot ist eine autoritäre Maßnahme. (…) Wenn der Staat die AfD verbietet, ihre Führungsriege ins Ausland treibt oder verhaftet, das Parteivermögen beschlagnahmt und ihre Mandate kassiert, dann wendet er die AfD-Logik gegen die AfD selbst an.“

Das kulminiert in einem Vergleich, der nicht nur die DDR, sondern auch gleich noch das Kaiserreich einschließt:

„Die Bundesrepublik wird dann dem Obrigkeitsstaat, dem die meisten AfD-Wähler nachtrauern, immer ähnlicher. Es entsteht die nächste hybride Demokratie, eine Mixtur aus liberaler post-stalinistischer DDR und deutschem Kaiserreich, das auch wählen ließ, rechtstaatlich organisiert, aber trotzdem ziemlich autoritär war. Und das alles, ohne dass die AfD selbst irgendwo an der Macht beteiligt oder in Parlamenten vertreten wäre.“

Die Botschaft ist deutlich: Wenn der Staat die AfD verbietet, ist er damit automatisch auf dem Weg in diktaturähnliche Verhältnisse.

Der Vergleich mit der DDR – ein rhetorischer Kurzschluss

Die DDR war ein autoritärer Einparteienstaat. Opposition wurde nicht einfach verboten: Sie wurde unterdrückt, überwacht, inhaftiert. Es gab keine freie Justiz, keine unabhängige Presse, keine pluralistische Parteienlandschaft.

In der Bundesrepublik dagegen ist ein Parteiverbot nur unter extrem engen Bedingungen überhaupt möglich, nämlich dann, wenn eine Partei „darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“ (Artikel 21 Grundgesetz). Ob das auf die AfD zutrifft, müsste ein langes, rechtsstaatlich geregeltes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht klären. Das ist der Inbegriff von Demokratie – nicht ihr Ende.

Die strengen Voraussetzungen für Parteiverboten führen auch dazu, dass es sie nur äußerst selten gibt. Es ist daher kein Wunder, dass Bachmann auf Beispiele aus den 1950ern zurück greifen muss, um seine Argumentation aufzuziehen:

„Die Bundesrepublik, die die KPD und die SRP verbot, war zwar eine formale Demokratie mit freien Wahlen, aber sie war gleichzeitig auch ziemlich autoritär.“

Der Artikel ignoriert komplett diese Unterschiede zwischen DDR und BRD. Stattdessen wird suggeriert, ein Parteiverbot sei gleichbedeutend mit einem Systemwechsel. Das ist nicht nur sachlich falsch, sondern gefährlich polemisch.

Ein Framing mit Folgen: Wie „DDR 2.0“ das Denken verengt

Mit der Metapher „DDR 2.0“ passiert etwas Interessantes: Der Staat wird nicht mehr als lernfähige, offene Demokratie dargestellt, sondern als autoritärer Staat, der kurz davorsteht, seine Maske fallen zu lassen. Diese Metapher verengt den Blick und sie schürt Misstrauen. Und sie instrumentalisiert reale biografische Erfahrungen vieler Ostdeutscher.

Denn ja, viele Menschen aus der DDR haben schmerzhaft erlebt, was politische Unfreiheit bedeutet. Doch genau deshalb sollten wir differenzieren – nicht gleichsetzen. Wer einen unabhängigen Richterspruch mit staatlicher Willkür vergleicht, relativiert echte Diktaturerfahrungen.

„DDR 2.0“: Ein AfD-Narrativ

Die AfD selbst bedient seit Jahren genau dieses Narrativ eines autoritären Staates. „Es fühlt sich schon wieder so an wie in der DDR“, meinte etwa Björn Höcke 2019 und der sächsische Spitzenkandidat Jörg Urban sagte: „Während man in der DDR noch dreist die Wahlergebnisse fälschte, sorgt man jetzt schon im Vorfeld dafür, dass der Wählerwillen nicht umgesetzt werden kann“. Beide Zitate finden sich hier. Joana Cotar, digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, meinte 2020, dass die Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes den Weg zur „DDR 2.0“ ebne. In einer Bundestagsrede 2023 sagte Mike Monscek: „Sie wollen eine DDR 2.0!“ Brandenburgs AfD-Landeschef René Springer schrieb 2024 auf X: „Die Grundordnung in der Bundesrepublik ist mittlerweile so freiheitlich, wie die DDR demokratisch war“.

Das Muster ist immer gleich: Der demokratische Staat wird nicht kritisiert, sondern delegitimiert, indem er mit der DDR gleichgesetzt wird. Damit stellt sich die AfD rhetorisch als Opfer einer Diktatur dar – obwohl sie im Bundestag, in Landtagen und auf allen Kanälen völlig frei agieren kann.

Wenn nun eine große Zeitung dieses Framing aufgreift und unkritisch übernimmt, dann zeigt das, wie tief solche Begriffe bereits in den öffentlichen Diskurs eingesickert sind. Es wird nicht mehr gefragt, ob der Vergleich tragfähig ist – er wird einfach gesetzt. Das ist problematisch, weil es die historische Trennschärfe verwischt und die Bedeutung echter autoritärer Systeme relativiert. Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk hat in den DDR-Vergleichen der AfD bereits 2019 gezielte geschichtspolitische Verzerrungen gesehen und meinte: „Es ist eine billige Propagandalüge.“

Wer mehr dazu wissen will: Bei MDR Exakt gibt es den ausführlichen Beitrag Geschichtsvergessen – Wie die AfD fragwürdige DDR-Vergleiche nutzt.

Die DDR wird zunehmend zur politischen Projektionsfläche (hier die Vergleiche, mit denen wir bislang zu tun hatten). Mal ist die DDR Mahnmal, mal Mythos, mal rhetorischer Vorschlaghammer. Das erschwert eine differenzierte, erinnerungspolitisch verantwortliche Auseinandersetzung mit der DDR-Vergangenheit. Und es verhindert, dass heutige demokratische Herausforderungen als solche benannt und bearbeitet werden. Ohne Rückgriff auf historisch überladene Schlagworte.

Was fehlt: Die Rolle der AfD selbst

Zurück zum Kommentar in der Berliner Zeitung: Interessant ist auch, was er nicht sagt. Kein Wort über die zahlreichen dokumentierten Fälle von rechtsextremer Rhetorik, die das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Beobachtung der AfD bewogen haben. Kein Hinweis darauf, dass demokratische Parteien nicht beliebig tun und lassen dürfen, was sie wollen, sondern sich im Rahmen der Verfassung bewegen müssen.

Diese Ausblendung sorgt dafür, dass ein Parteiverbot wie ein irrationaler Wutanfall des Staates erscheint. Tatsächlich aber wird die AfD nicht wegen ihrer bloßen Existenz kritisiert, sondern wegen konkreter politischer Inhalte: Verharmlosung des Nationalsozialismus, rassistische Rhetorik, Nähe zu rechtsextremen Strukturen.

Wer das ignoriert und stattdessen ein Schwarz-Weiß-Bild zeichnet – hier die AfD als verfolgte Opposition, dort der Staat als unterdrückende Instanz – der ersetzt Analyse durch Erregung. Und das ist das Gegenteil von demokratischer Debatte.

Nicht zuletzt: So befeuert der Kommentar das Bild des Opfers, das die AfD immer wieder von sich zeichnet. Denn wer profitiert davon, wenn die Bundesrepublik als „DDR 2.0“ dargestellt wird? Genau die Kräfte, die sich selbst als „Systemopfer“ stilisieren und gleichzeitig das System von innen aushöhlen wollen.

Fazit

Ein Parteiverbot ist ein scharfes Schwert. Es ist umstritten. Es ist heikel. Aber es ist nicht per se undemokratisch. Im Gegenteil: Es ist ein Instrument, das gerade deshalb existiert, weil Demokratien wehrhaft sein müssen – gegen die, die sie abschaffen wollen.

Ein Kommentar, der dies ignoriert und stattdessen mit Begriffen wie „DDR 2.0“ operiert, liefert keine Analyse, sondern betreibt Alarmismus. Und unterstützt jene, die tatsächlich zurück zur Diktatur wollen.

Transparenzhinweis

Ich habe KI genutzt, um den besprochenen Artikel zu analysieren und die Struktur des Textes zu erstellen.


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